Vermögenswirksame Leistungen | VL Sparen Rosenheim


Beratung vereinbaren



Beratung vereinbaren


Voraussetzungen und Fakten

Die vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland. Oftmals gewährt der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages eine vereinbarte Geldleistung.

Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung.

 

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.

 

Folgende Personen erhalten eine Arbeitnehmersparzulage

Der Arbeitnehmer erhält Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag der mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) bedient wird.

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Bei Alleinstehenden 17.900 € zu versteuerndes Einkommen
  • Bei Verheirateten 35.800 € zu versteuerndes Einkommen

 

Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Nur auf vermögenswirksame Leistungen:

  • 9 % auf max. 470 EUR jährlich

 

Prämienunschädliche Verfügung

  • Wenn die Bausparsumme ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag beliehen werden und der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet
  • Im Falle der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet
  • Wenn der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist
  • Wenn der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht
  • Wenn der Bausparer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbstständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat
  • wenn der Bausparer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung sind mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen

 

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt
werden. Die Gutschrift der beantragten Sparzulage, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist. Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage muss bis Dezember des 4. Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden.

Nutzer Bewertungen
Beratung
Dienstleistung
Beratung
Anbieter
AMICUM,
Raum
Rosenheim & Region
Beschreibung
Bausparen & VL Sparen | Beratung zu Vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber