Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (PBuV) gern. §26 ARB 2008
Für die meisten Menschen ist der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (kurz: PBuV) die richtige Vertragsart. Er verbindet die Vorteile des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes mit denen des Verkehrs-Rechtsschutzes und versichert somit drei Lebensbereiche: Verkehr, Privatbereich und Berufsleben.
Ähnlich wie der Privat- und Berufs-Rechtsschutz bietet der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz für die gesamte Familie,
Der Versicherungsschutz umfasst (§26 (3) ARB 2008):
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-RechtsschutzRechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschulz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Der versicherte Personenkreis entspricht weitgehend dem des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes. (§26 (2) ARB 2008)
Im Verkehrsbereich beschränkt sich der Versicherungsschutz auf den Versicherungsnehmer, dessen mitversicherten Lebenspartner und minderjährige Kinder. Volljährige – unverheiratete – Kinder sind nur bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie ertmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hieraus ein leistungsbezogenes Entgelt beziehen.
Ebenfalls versichert sind:
§26 (2) c) ARB 2008
„Alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.“
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ist ausschließlich für Nichtselbstständige gedacht. Weder der Versicherungsnehmer noch der eventuell mitversicherte Lebenspartner dürfen eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von über 10.000 € pro Jahr ausüben. (26 (1) ARB 2008)
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Diese kann über den Rechtsschutz für Firmen gesondert versichert werden. Der Arbeits-Rechtsschutz bezieht sich somit ausschließlich auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten der Versicherten in ihrer Funktion als Arbeitnehmer.
Ausnahme: Einige Versicherer bieten zusätzlich arbeitsrechtlichen Versicherungsschutz, wenn der nichtselbstständige Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Arbeitgeber von Hausangestellten ist.
Diese Vertragsart ist das richtige Angebot für die meisten Menschen > motorisierte Arbeitnehmerfamilien.
Den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gibt es bei vielen Versicherern auch als kostengünstigen Single-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz beschränkt sich in diesem Fall ausdrücklich auf die Person des Versicherungsnehmers.