Kausalität

Im Versicherungsjargon versteht man unter Kausalität den direkten Zusammenhang zwischen dem Versicherungsfall und einem Ereignis.

Private Haftpflichtversicherung

Definition Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Wer andere Personen schädigt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (u.a. § 823) zu Schadenersatz verpflichtet – und das in unbegrenzter Höhe!
Eine Privathaftpflichtversicherung kann die versicherte Person vor einem finanziellen Ruin bewahren.
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt jedoch nicht nur Schadenersatzansprüche ab, sondern beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, notfalls auch vor Gericht – dies gilt jedoch nicht bei den ausgeschlossenen Schadensarten.

Umfang der Privathaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung leistet Entschädigung für Schadenersatzansprüche aus
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz um nachstehende Bausteine erweitert werden, die teilweise bereits in den Privathaftpflichttarifen der Versicherer kostenfrei enthalten sind:
  • Forderungsausfalldeckung (Ansprüche des VN oder mitversicherter Personen, die ein Verursacher selbst nicht zahlen kann, weil z.B. keine Privathaftpflicht vorhanden ist)
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel (privat, beruflich und ehrenamtlich) Gewässerschadenhaftpflicht (Öltank im selbst bewohnten Einfamilienhaus)
  • Ansprüche aus der Vermietung von Wohnungseigentum (z.B. Eigentumswohnung)
  • Weitere Leistungsinhalte können optional im Versicherungsschutz des Versicherers enthalten sein bzw. eingeschlossen werden. Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Was leistet der Versicherer?

Im Schadenfall prüft der Versicherer die Schadenersatzansprüche der geschädigten Person und zahlt diese bis zur Deckungssumme, falls die Leistung im abgeschlossenen Vertrag mitversichert ist. Bei unberechtigten Forderungen schützt der Versicherer den Versicherungsnehmer und führt sogar einen Prozess, falls dies zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Dies sind
  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Sie sind i.d.R. pauschal bis zur vereinbarten Deckungssumme je nach Tarif und Deckungssummenhöhe versichert. Diese können zwischen 1 Mio. und 50 Mio. EUR vereinbart werden. Für spezielle Leistungseinschlüsse (z.B. durch das Abhandenkommen fremder Schlüssel) können geringere Deckungssummen in den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen geregelt sein.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet jedoch nicht für alle Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. So sind z.B. Schäden durch Vorsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung

Worauf sollte beim Versicherungsschutz besonders geachtet werden?

Auch wenn man es dem Namen private Haftpflichtversicherung entnehmen könnte, ist diese Versicherung keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für jedermann, sollte ein Abschluss dieser Versicherung geprüft werden. Diese Versicherung kann zwar nicht vor einer Unachtsamkeit schützen, jedoch die daraus entstehenden finanziellen Folgen absichern und vor einem eventuellen Ruin bewahren.
Je nach Leistungsumfang und Deckungssummen kostet eine Privathaftpflichtversicherung zwischen 30,- EUR und 250,- EUR pro Jahr. Einen guten „Basisschutz“ erhält man schon ab ca. 40,- EUR pro Jahr. Vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfiehlt es sich, das private Umfeld auf Risiken zu prüfen, und darauf den Versicherungsschutz abzustimmen. Die Deckungssummen sollten möglichst hoch (ab 5 Mio. EUR) gewählt werden, denn
  • der Versicherer leistet im Schadenfall nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sollte ein Schaden diese Summe übersteigen, werden die über der Deckungssumme liegenden Schäden nicht von dem Versicherer übernommen
  • Beiträge für Erhöhungen der Deckungssumme kosten in der Regel nicht viel So macht es zum Beispiel Sinn für jemanden, der in seiner Freizeit Wassersport betreibt, dass z.B. Schäden aus dem Gebrauch von Kite- Surfbrettern oder Windsurfbrettern in der Versicherung eingeschlossen sind.

Worauf sollte man im Schadenfall achten?

Der Ablauf im Schadenfall ist simpel:
Haben Sie einen Haftpflichtschaden verursacht, sollten Sie ein paar Punkte beherzigen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
  • Melden Sie den entstandenen Schaden umgehend Ihrem Versicherer.
  • Schildern Sie den Vorfall so detailliert wie möglich und vor allem wahrheitsgetreu.
  • Achten Sie darauf, dass Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Schuldbekenntnisse abgeben.
  • Sofern die von Ihnen geschädigte Person einengerichtlichen Mahnbescheid beantragt/Klage gegen Sie einreicht, informieren Sie bitte Ihren Haftpflichtversicherer umgehend. Die Kontaktdaten Ihres Versicherers finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Das Online-Schadenformular Ihres Versicherers können Sie ebenfalls zur Schadenmeldung nutzen.

Versicherung

Eine Versicherung sichert finanzielle Risiken des privaten oder geschäftlichen Alltags gegen eine Zahlung von Versicherungsbeiträgen ab.

Versicherungsfall

Tritt ein Schaden ein, der über einen bestimmten Vertrag abgesichert ist, so spricht man von einem Versicherungsfall.