Rechtsschutzversicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung | Nutzen & Verwendung


Rechtsschutz ist vor allem Kostenschutz!


Mit der wachsenden Komplexität des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist auch die Rechtsordnung immer komplizierter geworden. Eine Vielzahl von Gesetzen, Gesetzesänderungen, Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen macht es dem Bürger schwer, sich im Paragrafen- und Gesetzesdschungel zurechtzufinden.

Wer zu seinem Recht kommen will, ist daher auf die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen, auch wenn in vielen gerichtlichen Verfahren kein Anwaltszwang besteht. Aber auch eine finanzielle Hürde will überwunden sein, denn die Bemühung von Rechtsanwälten und Gerichten verursacht Kosten.
Rechtsschutzversicherung Rosenheim
Hier liegt die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Indem sie die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, trägt sie dazu bei, dass der Zugang zum Recht nicht bereits am Geldbeutel scheitert.
Jeder Rechtsstreit ist mit einem Kostenrisiko behaftet. Wie teuer eine rechtliche Auseinandersetzung letztlich wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Ausgang des Rechtsstreits – und der ist oft ungewiss!
Die Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten finanzielle Rückenstärkung im Streitfall und minimiert das Kostenrisiko.

Das bedeutet für den Versicherten:

  • finanzielle Sicherheit
  • Verwirklichung der Chancengleichheit vor Gericht

Fast 50% aller bundesdeutschen Haushalte sind rechtsschutzversichert. Allerdings beschränkt sich fast die Hälfte aller bestehenden Rechtsschutzverträge auf den Verkehrsbereich. Rechtsschutzbedarf besteht jedoch auch für weitere Lebensbereiche.
Ausgehend von der Lebenssituation der Bürger können Versicherungsmöglichkeiten für vier wichtige Lebensbereiche angeboten werden:

  • Verkehr
  • Privatbereich
  • Berufsleben
  • Wohnungs-/Grundstückseigentum und -miete

 

1.1 Rechtliche Definition

§125 VVG | Leistung des Versicherers

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Link auf den Gesetzesauszug: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__125.html

 

2. Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung

Entsprechend dem Rechtsschutzbedürfnis verschiedener Personengruppen entwickelten sich die heute üblichen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung:

 

 

Wenn man sich gegen alles rechtsschutzversichern könnte, müsste der Versicherungsschutz so teuer sein, dass er für einen normalen Menschen nicht mehr bezahlbar wäre. Damit Rechtsschutz für alle bezahlbar bleibt, gibt es die Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Formen, den sogenannten Vertragsarten. Diese Vertragsarten bestehen jeweils aus unterschiedlichen Bausteinen, den sogenannten Leistungsarten.

Eine Vertragsart deckt einen bestimmten Lebensbereich ab, zum Beispiel

  • Verkehr,
  • Privatleben,
  • Berufsleben,
  • Wohnungen und Grundstücke

oder mehrere Lebensbereiche in Kombination.

 

3. Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung (13 Leistungsarten)

 

Schadenersatz-Rechtsschutz

Der Schadenersatz-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit sie nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen,

  • für Ansprüche aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • gegen Privatpersonen, Firmen, eine Behörde, die Gemeinde, das Land oder den Staat.

Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung sind zwei Seiten einer Medaille!

Man braucht

  • Haftpflicht, wenn man selbst einen Schaden verursacht hat,
  • Rechtsschutz, wenn man von anderen Schadenersatz fordert.

 

Arbeits-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Bereiche aus dem Berufsleben, bei denen Arbeits-Rechtsschutz hilft, sind z.B..

  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsgeld
  • Arbeitsschutz
  • Jugendschutz
  • ordentliche Kündigung
  • fristlose Kündigung
  • Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Überstundenberechnung
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Gratifikationen
  • Mutterschutz
  • Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers
  • Zeugniserteilung

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gilt eine Besonderheit: Auch wer in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gewinnt, muss seine Anwaltskosten selbst tragen, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat!


 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (WuG) wird benötigt für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

  • Miet- und Pachtverhältnissen,
  • sonstigen Nutzungsverhältnissen (z.B. Nießbrauchsrecht an einem Obstgarten, Wohnrecht auf Lebenszeit) und
  • dinglichen Rechten (z.B. Besitz, Hypothek/Grundschuld, Erbbaurecht)

an unbeweglichen Sachen – also: Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst alle

  • privatrechtlichen Schuldverhältnisse (z.B. Reparatur-, Kauf-, Leih-, Leasingverträge) und
  • dinglichen Rechte (an beweglichen Sachen),

soweit sie nicht in den Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz oder
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

abgedeckt sind.

 

Steuer-Rechtsschutz

Die Leistungsart Steuer-Rechtsschutz ist zuständig für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht nur in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten, sondern auch in abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Ein-/Widerspruchsverfahren, die den Gerichtsverfahren vorangehen.

 

Sozial-Rechtsschutz

Der Sozial-Rechtsschutz bietet Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen. Das Sozialrecht gilt als schwierig, medizinische Gutachterkosten sind hoch. Wenn es daher z.B. um die Feststellung von Ansprüchen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung geht, kann eine Rechtsschutzversicherung von entscheidender Bedeutung für das weitere Leben der ganzen Familie sein.

Dabei geht es z.B. um:

  • Durchsetzung von Kuren
  • Anerkennung von Berufskrankheiten
  • Betriebs- und Wegeunfälle

Der Sozial-Rechtsschutz kann z.B. in folgenden Angelegenheiten helfen:

  • Höhe von Rentenansprüchen
  • Anerkennung von Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
  • Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder einer Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfällen
  • Feststellung von Berufskrankheiten
  • Kriegsopferversorgung
  • Kindergeldansprüche

 

Verwaltungs-Rechtsschutz

Der Verwaltungs-Rechtsschutz unter §2 g) ARB umfasst Rechtsschutz in Verkehrssachen und Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen wurde in älteren Verträgen als „Führerschein-Rechtsschutz“ bezeichnet. Er beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, z.B.

  • wenn es um die \Niedererlangung der Fahrerlaubnis geht oder
  • wenn der Versicherte verpflichtet werden soll, ein Fahrtenbuch zu führen.

Fallbeispiel Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Die Wohnung von Frau Müller befindet sich in einer Fußgängerzone in München. Da sie zu der bequemen Sorte Mensch gehört, ärgert sie sich jedes Mal darüber, dass sie ihre gesamten Einkäufe von ihrem Parkplatz bis zu ihrer Wohnung tragen muss. Sie beantragt daher eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone, um ihre täglichen Einkäufe direkt vor der Haustür abladen zu können. Es handelt sich hierbei um eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung, daher kann hier der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. §2g ARB 2008 in Anspruch genommen werden.


 

Verwaltungs-Rechtsschutz (nichtverkehrsrechtliche Angelegenheiten)

Für den Fall, dass der Leistungsschutz nicht bereits im Arbeits-Rechtsschutz, im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, im Steuer-Rechtsschutz oder im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz enthalten ist, bietet der Verwaltungs-Rechtsschutz Leistungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen, in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Das Disziplinarrecht ahndet dienstliche Verfehlungen, das Standesrecht die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Disziplinar-Rechtsschutz:

  • Beamte
  • Soldaten

Standes-Rechtsschutz

Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen. Dazu gehören:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Rechtsanwälte und Steuerberater

Aufgrund des Vorwurfs des Dienstvergehens kann ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten laufen. Einem Anwalt kann bei Verstoß gegen das Standesrecht der Ausschluss aus der Anwaltskammer drohen.


 

Straf-Rechtsschutz

Verkehrssachen

Straf-Rechtsschutz bietet bei verkehrsrechtlichen Delikten zunächst auch dann Deckung, wenn es sich um eine Straftat handelt, die nur vorsätzlich begangen werden kann – wie z.B. Fahrerflucht nach einem Unfall. Im Straf-Rechtsschutz werden Verkehrsdelikte insofern besonders behandelt.


Kommt es jedoch zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes, sind dem Rechtsschutzversicherer die Kosten zurückzuerstatten.


Sonstige Strafverfahren

Anders verhält es sich bei allen anderen strafrechtlichen Verfahren:

Hier ist der Versicherungsschutz auf Delikte beschränkt, die fahrlässig begangen werden. Lautet die Anklage allerdings zunächst auf Fahrlässigkeit, der Versicherungsnehmer wird jedoch später wegen Vorsatzes rechtskräftig verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Fahrlässig und vorsätzlich können zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht oder Körperverletzung begangen werden. Ausschließlich vorsätzlich können zum Beispiel Betrug, Diebstahl oder Mord begangen werden.

 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Ähnlich ist der Versicherungsschutz im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz geregelt:

Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWG) von den Verwaltungsbehörden verfolgt und mit Bußgeldern bzw. Verwarnungsgeldern geahndet.


Der Rechtsschutz beschränkt sich auf fahrlässige Ordnungswidrig-keiten. Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten besteht auch bei Vorsatz Versicherungs-schutz. Dies gilt allerdings nicht bei Halte- und Parkverstößen!


Im Gegensatz zu den Ordnungswidrigkeiten haben Straftaten einen strengeren strafrechtlichen Charakter und werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet.

Wird der Versicherungsnehmer für eine nicht verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit rechtskräftig wegen Vorsatzes verurteilt, muss er dem Versicherer die bereits getragenen Kosten erstatten.

 

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht besteht für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Beratungs-Rechtsschutz wird genau für die Rechtsbereiche angeboten, die eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie wie z.B.:

  • Eheschließung
  • Ehescheidung
  • Adoption
  • Unterhaltsfragen u.a.

Das Lebenspartnerschaftsrecht regelt die Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern.

Das Erbrecht regelt Fragen der Erbfolge aufgrund eines Testaments, Erbvertrags oder der gesetzlichen Bestimmungen, also z.B. Erbauseinandersetzungen und Nachlassfragen.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bietet Versicherungsschutz für mündlichen oder schriftlichen Rat, Auskunft oder Erläuterung eines Sachverhalts eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Sobald der Anwalt nach außen hin tätig wird, sind die Grenzen der Beratung überschritten.


Der Rechtsanwalt darf allerdings nicht bereits in derselben Sache mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten betraut sein.



Beratungs-Rechtsschutz wird nicht vorsorglich gewährt. Erst muss eine Änderung der Rechtslage eintreten.



1. Fallbeispiel Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Die Ehefrau Gerda Germann zieht aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus in Rosenheim aus. Hier besteht noch kein Anspruch auf Beratungs-Rechtsschutz, da sich die Rechtslage durch den Auszug nicht geändert hat. Ein Jahr später reicht Frau Dunkel jedoch die Scheidung ein. Dies führt eine Änderung der Rechtslage mit sich und Herr Gunkel könnte nun Beratungs-Rechtsschutz in Anspruch nehmen.


 

Beratungs-Rechtsschutz wird auch nicht gewährt für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer.


2. Fallbeispiel Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Der Sohn möchte sich beim Rechtsanwalt in München erkundigen, ob sein Vater als Versicherungsnehmer ihm mehr Unterhalt zahlen müsste.


Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird allerdings nur gewährt, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Der Rechtsanwalt darf also in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten nicht schon rechtliche Interessen des Versicherten in derselben Sache wahrnehmen.

Kein Versicherungsschutz besteht für vorsorgliche Beratungen. Der Rechtsschutzfall ist im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht als ein Ereignis definiert, das eine Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person bewirkt. (§4 (1 b) ARB 2008)

Der Beratungs-Rechtsschutz bietet zudem Rechtsschutz, wenn der Rechtsanwalt über seine Beratung hinaus außergerichtlich tätig wird.

Es erfolgt eine Kostenerstattung in Höhe von bis zu 250 € je Rechtsschutzfall. Eine Selbstbeteiligung entfällt für diese Leistung.


In unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten gilt diese Leistungserweiterung nicht.


 

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

Rechtsschutz wird gewährt, wenn eine versicherte Person als Nebenkläger bei einer öffentlichen Klage vor einem deutschen Strafgericht auftritt.

Voraussetzung ist, dass die versicherte Person im privaten Bereich als Opfer einer der folgenden Straftaten rechtswidrig verletzt oder betroffen ist:

  • gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • gegen die körperliche Unversehrtheit
  • gegen die persönliche Freiheit
  • gegen das Leben

Darüber hinaus werden vom Rechtsschutz erfasst:

  • Tätigkeit eines Anwalts als Verletztenbeistand
  • nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz

Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.


 

Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Der Daten-Rechtsschutz vor Gerichten bietet Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf

  • Auskunft,
  • Berichtigung,
  • Sperrung oder
  • Löschung personenbezogener Daten,

die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen.

 

Ihr Zuverlässiger Partner für Rosenheim und den Raum München

Als langjähriger Experte für Rechtschutzversicherungen, stehen wir Ihnen im Raum München, Rosenheim, Starnberg und Miesbach gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Mit unseren professionellen Werkzeugen ermittlen und decken wir explizit Ihren Bedarf im Bereich der Rechtsschutzversicherung.

Viele Kunden aus Rosenheim, München und Umgebung schenken uns seit vielen Jahren Ihr Vertrauen und setzen bereits erfolgreich auf unsere längjährige Erfahungen.

 


Zur Beratung


Nutzer Bewertungen
Rechtsschutzversicherung | Beratung & Konzeption
Dienstleistung
Rechtsschutzversicherung | Beratung & Konzeption
Anbieter
amicum,
Raum
Rosenheim, München, Starnberg, Miesbach
Beschreibung
Professionelle Konzeption von Rechtsschutzkonzepten für Unternehmen und Privatpersonen im Bezug auf Erbrecht, Privatrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht im privaten Bereich sowie Vertrags- und Kaufrecht im Unternehmensbereich.